Kajiya Midori
New Member
Heyho,
mir sind einige Sachen aufgefallen, die ich euch gerne fragen würde und die möglicherweise auch für die Allgemeinheit interessant sein könnten.
1. Bei den einzelnen Charakterattributen und deren Steigerungsstufen ist mir bei "Widerstand" aufgefallen, dass bei Stufe 9 explizit steht, dass man ab jetzt auch gegen Klingen einen gewissen Schutz hat. Betrachtet man dann noch die vorherigen Stufen, dann steht dort vor allem etwas darüber, dass man ab jetzt durch Schläge/Quetschungen weniger Schaden erleidet.
Daher ist meine Frage jetzt: Ist es vollkommen egal, wieviel Stärke ich selbst und wieviel Widerstand ein Gegner hat, solange ich eine scharfe Waffe wie beispielsweise einen Kunai benutze und der Widerstand des Gegners nicht höher als 8 ist? Und um es noch provokanter zu formulieren: Kann ich mit Stärke 1 jemanden mit Widerstand 8 ernsthaft verletzten, solange ich eine Klingenwaffe benutze?
2. Bei den Fernkampfwaffen existieren beispielsweise beim Bogen verschiedene Versionen (Kurzbogen, Langbogen). Wenn ich dann den "Bogen" als Waffe erlerne, kann ich dann alle verschiedene Versionen benutzen oder muss ich jede Version einzeln erlernen?
3. Bei den Elementardoppelgängern (z.B. Wasser- oder Blitzdoppelgänger) steht immer im Beschreibungstext, dass diese auch die jeweiligen Elementjutsus wirken können. Gibt es da irgendeine Begrenzung, bis zu welchem Rang ein solcher Doppelgänger Jutsus wirken kann? Also es ist schon klar, dass ein Elementarbunshin keine S- oder SS-Rang-Jutsus wirken kann (oder etwa doch :-D). Aber selbst bei C-Rang-Jutsus frage ich, ob es da irgendeine inoffiziele Grenze gibt, wieviele Jutsus der Doppelgänger wirken kann und wie sich das auf den eigenen Chakravorrat auswirkt. Beim Kage-Bunshin ist es z.B. explizit beschrieben, dass das Chakra zwischen dem Charakter und Doppelgänger aufgetelt wird.
mir sind einige Sachen aufgefallen, die ich euch gerne fragen würde und die möglicherweise auch für die Allgemeinheit interessant sein könnten.
1. Bei den einzelnen Charakterattributen und deren Steigerungsstufen ist mir bei "Widerstand" aufgefallen, dass bei Stufe 9 explizit steht, dass man ab jetzt auch gegen Klingen einen gewissen Schutz hat. Betrachtet man dann noch die vorherigen Stufen, dann steht dort vor allem etwas darüber, dass man ab jetzt durch Schläge/Quetschungen weniger Schaden erleidet.
Daher ist meine Frage jetzt: Ist es vollkommen egal, wieviel Stärke ich selbst und wieviel Widerstand ein Gegner hat, solange ich eine scharfe Waffe wie beispielsweise einen Kunai benutze und der Widerstand des Gegners nicht höher als 8 ist? Und um es noch provokanter zu formulieren: Kann ich mit Stärke 1 jemanden mit Widerstand 8 ernsthaft verletzten, solange ich eine Klingenwaffe benutze?
2. Bei den Fernkampfwaffen existieren beispielsweise beim Bogen verschiedene Versionen (Kurzbogen, Langbogen). Wenn ich dann den "Bogen" als Waffe erlerne, kann ich dann alle verschiedene Versionen benutzen oder muss ich jede Version einzeln erlernen?
3. Bei den Elementardoppelgängern (z.B. Wasser- oder Blitzdoppelgänger) steht immer im Beschreibungstext, dass diese auch die jeweiligen Elementjutsus wirken können. Gibt es da irgendeine Begrenzung, bis zu welchem Rang ein solcher Doppelgänger Jutsus wirken kann? Also es ist schon klar, dass ein Elementarbunshin keine S- oder SS-Rang-Jutsus wirken kann (oder etwa doch :-D). Aber selbst bei C-Rang-Jutsus frage ich, ob es da irgendeine inoffiziele Grenze gibt, wieviele Jutsus der Doppelgänger wirken kann und wie sich das auf den eigenen Chakravorrat auswirkt. Beim Kage-Bunshin ist es z.B. explizit beschrieben, dass das Chakra zwischen dem Charakter und Doppelgänger aufgetelt wird.