Tain
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Erstmal: Guten Tag.
Ich habe mich zwar noch nicht vorgestellt, jedoch bin ich im Zuge meiner Charaktererstellung (oder eher bei einem meiner vielen Versuche daran
) auf eine Frage gestoßen, auf die ich nirgendwo im Forum eine Antwort gefunden habe. Vielleicht hab ich ja auch nur was übersehn...
Ich würde meinem Charakter gerne ein Genjutsu-Instrument in die Hand geben. Als ich aber später mal die Bluterbeliste durchgegangen bin, ob ich mir nicht vielleicht doch zutrauen könnte, mich an einem der vielen Kekkei Genkais zu versuchen, ist mir die Möglichkeit in den Sinn gekommen, dass es vielleicht gar nicht erlaubt ist, sowohl ein Bluterbe zu spielen, als auch ein Genjutsu-Instrument umzusetzen. Schließlich könnte ein solcher Charakter schon ein wenig overpowered rüber kommen...
Daher dachte ich mir, ich Frage lieber mal nach, bevor ich mir die Arbeit mache eine Bewerbung zu erstellen, welche dann wegen eines solchen Fehlers abgelehnt würde.
Jedenfalls bedanke ich mich schon mal im Voraus für eure Antworten und hoffe, dass meine Frage hierdurch geklärt werden kann.
Ich habe mich zwar noch nicht vorgestellt, jedoch bin ich im Zuge meiner Charaktererstellung (oder eher bei einem meiner vielen Versuche daran
Ich würde meinem Charakter gerne ein Genjutsu-Instrument in die Hand geben. Als ich aber später mal die Bluterbeliste durchgegangen bin, ob ich mir nicht vielleicht doch zutrauen könnte, mich an einem der vielen Kekkei Genkais zu versuchen, ist mir die Möglichkeit in den Sinn gekommen, dass es vielleicht gar nicht erlaubt ist, sowohl ein Bluterbe zu spielen, als auch ein Genjutsu-Instrument umzusetzen. Schließlich könnte ein solcher Charakter schon ein wenig overpowered rüber kommen...
Daher dachte ich mir, ich Frage lieber mal nach, bevor ich mir die Arbeit mache eine Bewerbung zu erstellen, welche dann wegen eines solchen Fehlers abgelehnt würde.
Jedenfalls bedanke ich mich schon mal im Voraus für eure Antworten und hoffe, dass meine Frage hierdurch geklärt werden kann.
(Eigenkommentar: Junge, klang dieser Abschluss förmlich...)